Wurde mir zugespielt:
Liebe Freunde,
auch
wenn in dieser adventlichen und stürmischen Zeit sicher viele wichtige
Themen in den Vordergrund drängen, wende ich mich heut mit einer ganz
dringenden Bitte und einem persönlichen Aufruf an Sie:
Der
gefährliche Estrela-Bericht, der u.a. europaweit ein Recht auf
Abtreibung, die Ausweitung der staatlichen Förderungen von
Abtreibungen, Mißachtung von Erziehungsrechten der Eltern,
Frühsexualisierung und andere grundlegende Richtungsentscheidungen
fordert, wird Anfang nächster Woche erneut in Straßburg den
Parlamentariern zur Abstimmung gestellt.
Der
links-humanistisch und feministisch dominierte Ausschuß für die Rechte
der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) hat trotz
vehementer europaweiter Proteste und gegen die begründeten Vorbehalte
des juristischen Dienstes dennoch die Abstimmung vor allem mit Hilfe der
Sozialistischen und Liberalen Fraktion durchgesetzt. Nun kommt es auf
jeden einzelnen Parlamentarier und vor allem auch auf die Stärke unseres
Protestes an, um diesen extrem familien-, frauen- und kinderfeindliche
Beschluß des Europaparlamentes (EP) zu verhindern! Jetzt ist unsere
Präsenz dringend gefragt, sonst dürfen wir uns über den Erfolg
radikaler, linker Minderheiten nicht wundern, den sie gemeinsam mit der
Abtreibungslobby in Europa zunehmend erreichen.
Bitte
kommen Sie am Montag, um spätestens 14 Uhr (Details finden Sie in der
Anlage) für wenige Stunden mit anderen Freunden mit uns nach Straßburg
vor das Parlament! An diesem Tag treffen die Parlamentarier ein und wir
wollen sie mit Protest und Informationen begrüßen! Wir konnten schon
einmal erleben, wie sehr diese persönliche Präsenz und der direkte
Protest die Parlamentarier erreicht!
Der
Bürgerprotest gegen diesen richtungsweisenden Beschluß ist kein Sturm
im Wasserglas einer "radikalen Minderheit", wie der Europäische
Humanistische Verband in einem dreisten Schreiben behauptet, das er in
dieser Woche an alle Abgeordneten gerichtet hat. Das Gegenteil ist wahr!
Unzählige Mütter und Väter in allen Mitgliedsstaaten sind über die
Estrela-Entschließung entsetzt und beschweren sich täglich bei den
EU-Abgeordneten und in den Wahlkreisen. Laut Eurostat leben in Europa
über 370 Millionen Bürger, die religiös und kirchlich gebunden sind. Das
ist weit mehr als die Hälfte der 500 Millionen EU-Bürger. Das Argument
der "Humanisten", kritische Christen seien eine radikale Minderheit, ist
also mehr als falsch.
Es
wird immer deutlicher, daß der umkämpfte Estrela-Bericht ein
politischer Fahrplan für die Abtreibungslobby ist, um Abtreibung als
Mittel der Bevölkerungskontrolle auch gegen den Willen der betroffenen
Drittstaaten durchzusetzen. Im Estrela-Bericht geht es weder um die
Verbesserung der vorgeburtlichen und Müttergesundheit oder die
Wahlfreiheit für Frauen, Mütter und Familien. Der Estrela-Bericht wurde
vom EU-Büro der Abtreibungsorganisation "International Planned
Parendhood Federation" IPPF (dazu gehört auch "Pro Familia") entworfen.
Dagegen protestieren Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedsstaaten.
Lediglich einige institutionelle Verbände und Lobbyisten in Brüssel
sprechen sich für den Estrela-Bericht aus, wie z.B. der EU-Direktor von
Amnesty International, Nicolaus Beger (Deutschland), der Vorsitzende
Pierre Galand des "Europäischen Humanistischen Verband" und die von der
deutschen Drogeriekette "Rossmann" finanzierte Deutsche Stiftung
Weltbevölkerung (Sitz in Hannover) - sie alle profitieren einschließlich
den Abtreibungsbefürwortern nämlich bisher schon vom großzügigen
Haushalt für die EU-Entwicklungshilfe.
Für
den Fall, daß der Estrela-Bericht dann am 10. Dezember trotz der
energischen Proteste und der Einwände des juristischen Dienstes im
Plenum abgestimmt werden soll, haben die Fraktionen EFD und EVP jeweils
einen eigenen Antrag für eine Alternative Entschließung eingereicht.
Über diese Anträge wird zuerst abgestimmt.
Kontaktieren
Sie alle Mitglieder des EP und bitten Sie um Zustimmung der Anträge von
EFD und EVP und vor allem um Ablehnung des Estrela-Berichts in der
Schlußabstimmung.
Herzlichen Dank schon heute für Ihre unverzichtbare Unterstützung, wie auch immer dies jetzt für Sie möglich ist.
Und hoffentlich auf Wiedersehen am Montag in Straßburg!
Mit besten Wünschen für einen gesegneten 2. Advent
grüßt Sie und Ihre Familien
Ihre
Mechthild Löhr
CDL-Bundesvorsitzende
P.S.
Hier noch weitere interessante inhaltliche Details zum Bericht:
Der
Inhalt des "neuen" Estrela-Berichts (3. Dezember 2013) bleibt in
wesentlichen Punkten unverändert. Entgegen der politischen Vorgaben nahm
der Frauenausschuß bei der zweiten Abstimmung nur kleine Streichungen
vor. Neue Änderungsanträge wurden nicht zugelassen. Der
Entschließungsantrag fordert weiterhin, daß...
•
Abtreibung als Menschenrecht in den Mitgliedstaaten, der Union
und in den Außenbeziehungen politisch anerkannt und durchgesetzt wird
(§§ 1, 6, 7, 14, 15, 17, 19, 33);
•
Väter und Mütter im Bereich der Sexualerziehung nur noch
Erziehungsberechtigte zweiter Klasse neben anderen staatlichen
Institutionen sind (§ 40);
• Eltern nicht konsultiert werden müssen, wenn ihre minderjährigen Töchter eine Abtreibung vornehmen wollen (§ 41);
•
die staatliche Sexualerziehung in der Schule eine ausdrücklich
positive Ansicht über Homosexualität vermitteln muß (§ 51);
• die Gewissensfreiheit für medizinisches Personal abgeschafft werden soll (§ 34);
•
Abtreibungsorganisationen und -Einrichtungen eine politische
Bestandsgarantie und eine nachhaltige Finanzierung und aus Steuermitteln
erhalten (§§ 18, 21, 71);
•
der Auswärtige Dienst der EU gegen den Willen und die nationalen
Vorschriften von Drittstaaten Abreibung im Rahmen der Entwicklungshilfe
durchsetzen soll (§§ 71, 76-79, 81-83, 87) und anderes mehr
Das
Anliegen des Estrela-Berichts geht unmißverständlich aus § 84 hervor:
Abtreibung und Geburtenkontrolle stellen die neue Priorität der
Entwicklungspolitik nach dem Jahr 2015 dar. Um das politisch zu
erreichen, soll Abtreibung zum Menschenrecht erklärt werden. Wenn die
Estrela-Entschließung im Amtsblatt der EU veröffentlich ist, dann dient
dieser Text weltweit als wichtige politische Legitimierung von
Abtreibungsorganisationen und der EU-Kommission als Vorwand zur
nachhaltigen Förderung und Finanzierung von Abtreibung.
Zur
Prozedur: Der juristische Dienst hat die Vorgehensweise des
Frauenausschusses ausdrücklich kritisiert. Mit der Rückverweisung des
Berichts an den Frauenausschuß waren alle Mitglieder des EP berechtigt,
erneut Änderungsanträge einzureichen. Dieser parlamentarische Grundsatz
wurde vom Frauenausschuß mißachtet. Der juristische Dienst unterstrich
noch einmal, daß politische Absprachen zwischen Fraktionen die
Geschäftsordnung nicht außer Kraft setzen können. Politische Kompromisse
müssen die Geschäftsordnung respektieren. Formale Beschwerden durch
zwei Fraktionen sowie von einer Reihe von Abgeordneten an den
Präsidenten, den Vorsitzenden des für Geschäftsordnungsfragen
zuständigen Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie den
Vorsitzenden der Ausschußvorsitzendenkonferenz wurden bisher nicht
bearbeitet. Wenn der juristische Dienst Verletzungen der
Geschäftsordnung feststellt, müssen diese Verfahrensfehler aufgearbeitet
werden, bevor der Bericht zur Abstimmung ins Plenum überwiesen wird
(für die deutsche Übersetzung auf das DE Zeichen oben rechts klicken)