Allerorten wird über
Ministrantinnen im außerordentlichen Ritus
diskutiert.
Ich bin - als liturgische sehr traditioneller Katholik - komischerweise von einem Verbot garnicht so überzeugt. Es wird dabei imho der geniale Wurf unseres Papstes "ein Ritus in zwei Formen" übersehen. Irgendwie schwingt von Piusbruderschaft bis Kranemann doch die Idee "Alter Ritus - Neuer Ritus" mit. Das ist aber nicht denkbar, denn ein Neuer Ritus wäre eben gar kein Ritus (bzw. ungültig!). Wenn´s aber nur ein Ritus, wie ist´s dann mit der Geltung von Geboten, Erlaubnissen, Dispensen etc. - wahrscheinlich wird erst in Jahrzehnten die Genialität der Formulierungen von summorum pontificum deutlich werden.
Aber ich bin kein Kirchenrechtler - doch ein Sammler katholischer Skurilitäten bin ich.
Kath.net schreibt: "Ministrantinnen bleiben im außerordentlichen Ritus verboten" und erweckt damit den Eindruck, als ob immer und überall eine weibliche Ministrantin verboten war. Ist dies wirklich so also:
Schlag nach bei Jone, genauer im "Kleinen Jone" dieser so handlichen wie umfassenden Quelle praktischer Theologie. Über das Buch wollte ich schon länger schreiben und einig Schmankerl veröffentlichen. Also hier das Titelblatt
Und der Beitrag zur aktuellen Diskussion (Stand 1930 bzw. 12. Aufl. 1940) ein schönes katholisches "zwar - aber":
Labels: Jone, Liturgie, Liturgiereform
1 Comments:
Na ja, in der gegenwärtigen Diskussion geht es ja wirklich nur um Altardiener. Wenn keine »männliche Person« da ist, antwortet selbst bei den Piusbrüdern eine »weibliche Person«, aber eben »von ferne«, nämlich aus der ersten Kirchenbank. -- Ich sehe da keinen Widerspruch zwischen dem Jone und dem jüngesten Brief der Kommission.
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