Kirchensteuer und Austritt
Wie ist das denn jetzt mit der Kirchensteuer und dem Austritt aus der Körperschaft öffentlichen Rechts?
Was sagt Ihr Blogoezesen Juristen hierzu, konkret daß das EB Freiburg gegen Zapp verloren hat?
Hat es Konsequenzen?
Wenn ja, welche?
Sind diese - wenn denn vorhanden - praktischer Natur?
3 Comments:
Ich bin zwar nur selbsternannter interessierter Laie, aber meinem Verständnis nach liegt der Ball nun bei der Erzdiözese Freiburg. Je nach dem, wie sie die "Austrittserklärung" als wirksam datieren, werden sie entweder den Eintritt der Tatstrafe der Exkommunikation konstatieren, oder ihn dekretial zu einem Gespräch einladen und ihm die Gliedschaftsrechte und Sakramentenempfang verweigern. Meine theoretische Kristallkugel sagt mir, daß bei Verhängung jedweder Kirchenstrafe oder -Sanktion Rekurs in Rom einlegt.
Dann wird wahrscheinlich festgestellt, daß die Strafe zu Unrecht erfolgt und möglicherweise das Dekret gleich en passant mit kassiert.
Ganz platt gesagt, ist es gemäß diesem Urteil dem Staat völlig wumpe, ob jemand, der aus der Kirche austritt, glaubt oder nicht glaubt. Abgemeldet ---> Nix Kirchensteuer.
Ein Gewissens TÜV beim Standesamt findet nicht statt.
guckst Du hier: http://kathermometer.blogspot.de/2012/09/kirchensteuer-urteil-erzbistum-freiburg.html
Kommentar veröffentlichen
<< Home