Kirchensteuer und Austritt
Wie ist das denn jetzt mit der Kirchensteuer und dem Austritt aus der Körperschaft öffentlichen Rechts?
Was sagt Ihr Blogoezesen Juristen hierzu, konkret daß das EB Freiburg gegen Zapp verloren hat?
Hat es Konsequenzen?
Wenn ja, welche?
Sind diese - wenn denn vorhanden - praktischer Natur?





OREMUS PRO PONTEFICE NOSTRO BENEDICTO,
DOMINUS CONSERVET EUM,
ET VIVIFICET EUM,
ET BEATUM FACIAT EUM IN TERRA,
ET NON TRADAT EUM IN ANIMAM INIMICORUM EIUS.
Herr Jesus Christus,
Du Hirte und Haupt Deiner Kirche,
wir bitten Dich, steh Deinen Dienern, den Kardinälen,
die Deinen Stellvertreter hier auf Erden wählen,
in all ihrem Tun mit der Kraft Deines Segens bei.
Sende ihnen den Heiligen Geist,
dass sie Deinen Willen erkennen
und einen würdigen Nachfolger des Petrus,
auf den Du Deine Kirche gebaut hast, wählen mögen.
Dadurch schenke uns in Deiner Güte einen Papst,
der wahrhaft an uns Deine Stelle vertritt,
uns entflammt durch seinen Eifer,
uns beschämt durch seinen Wandel,
uns trägt durch seine Liebe,
uns stärkt durch seine Geduld,
uns segnet durch seine Gebete und weidet durch seine Lehre
und uns reinigt und läutert zu Deinem heiligen Volke
und zum unbefleckten Gottesdienst im Geist und in der Wahrheit.
Der Du lebst und herrschst mit Gott dem Vater
in der Einheit des Heiligen Geistes,
Gott von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.


3 Comments:
Ich bin zwar nur selbsternannter interessierter Laie, aber meinem Verständnis nach liegt der Ball nun bei der Erzdiözese Freiburg. Je nach dem, wie sie die "Austrittserklärung" als wirksam datieren, werden sie entweder den Eintritt der Tatstrafe der Exkommunikation konstatieren, oder ihn dekretial zu einem Gespräch einladen und ihm die Gliedschaftsrechte und Sakramentenempfang verweigern. Meine theoretische Kristallkugel sagt mir, daß bei Verhängung jedweder Kirchenstrafe oder -Sanktion Rekurs in Rom einlegt.
Dann wird wahrscheinlich festgestellt, daß die Strafe zu Unrecht erfolgt und möglicherweise das Dekret gleich en passant mit kassiert.
Ganz platt gesagt, ist es gemäß diesem Urteil dem Staat völlig wumpe, ob jemand, der aus der Kirche austritt, glaubt oder nicht glaubt. Abgemeldet ---> Nix Kirchensteuer.
Ein Gewissens TÜV beim Standesamt findet nicht statt.
guckst Du hier: http://kathermometer.blogspot.de/2012/09/kirchensteuer-urteil-erzbistum-freiburg.html
Kommentar veröffentlichen
<< Home